Machen Sie eine Vorsorgevollmacht bevor es andere für Sie tun
Jeder ab 18 Jahren braucht eine Vorsorgevollmacht. Ein Unfall oder Schlaganfall kann auch jüngere Menschen ereilen. Ohne Vorsorgevollmacht werden die Behörden sofort einen gesetzlichen Vertreter anordnen. Die Angehörigen können sich dagegen nur mit großem Aufwand wehren.
Wie bei vielen Familien. Ob demenzkrank, geschäftsfähig oder nicht. Eine Blankounterschrift reicht.
Auch wenn lediglich eine Patientenverfügung gewollt war. Den eigenen Angehörigen vertraut man schließlich, wenn der oder die sagen „Unterschreib‘ das mal, dann bist Du auf der sicheren Seite.“ Das kann auch eine professionelle Pflegekraft sein oder irgendein Fremder, der sich die Unterschrift erschleicht. Da gibt es genügend Beispiele.
So kann die Vorsorgevollmacht schnell zur Enteignungsvollmacht werden. Hilfe gibt’s dann von den Behörden keine, nur ein “Die (Eltern) werden schon wissen, was sie unterschrieben haben”. Informieren Sie Ihre Angehörigen, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt, wer diese verwaltet und wo diese Vollmacht aufbewahrt wird.
So wissen z.B. die Eltern zwar, dass sie etwas unterschrieben haben, aber gehen von einer Patientenverfügung aus – und der Bevollmächtigte informiert niemanden über die bestehende Vorsorgevollmacht, sondern bewahrt sie bei sich auf. Und dann können die Eltern die Vollmacht auch nicht einfach widerrufen.
Was kann passieren?
- Eine Unterschrift und alles ist weg
- Ohne Notar gültig
- Ohne Zeugen gültig
- totale Machtlosigkeit
- keiner kann mehr was ändern
- Der Vollmachtgeber ist bei Bedarf geschäftsunfähig und kann nichts mehr ändern.
- Es gibt keine Kläger, denn der, der klagen könnte ist geschäftsunfähig und verstirbt
- Angehörige haben nichts mehr zu melden
- Fremde bestimmen über alles
- Sämtliches Vermögen des Vollmachtgebers kann durch Fremde veräussert werden
Nachstehende Abbildungen zeigen Auszüge aus einem Original Vorsorge Vollmacht. Sie bekommen eine Idee, wie eine notariell beglaubigte Urkunde zu einem späteren Zeitpunkt mit einer einfachen Unterschrift ausgehebelt werden kann.

Vorsorge Vollmacht – Formulartexte und ihre Bedeutung
Eine Vorsorgevollmacht ist in verschiedene Teile untergliedert.
Die nachstehenden Formulartexte entsprechen dem Stand von 2012,
laufend ergänzt mit meinen Erfahrungen.
Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
• LV:Sie (die Vertrauensperson) darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.
Das kann folgende Konsequenzen haben:
Die Angehörigen haben nichts zu melden über Tablettenversorgung, Arztauskunft, eventuelle Tablettenumstellungen, was soll der Betroffene an Essen bekommen etc.
• LV: Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (1904 Abs. 1 BGB)…
Die Angehörigen haben nichts zu melden aber für lebenslängliche Maßnahmen, Heilbehandlungen, soll ein Pflegedienst kommen etc.
• LV: Sie darf insbesondere ihre Einwilligung in jegliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustands, in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe verweigern oder wiederrufen, auch wenn die Nichtvornahme der Maßnahme für mich mit Lebensgefahr verbunden sein könne oder ich dadurch einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könte (§ 1904 Abs. 2 BGB). Sie darf somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen…
Die dürfen entscheiden ob der Angehörige sterben soll oder nicht.
• LV: Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.
• LV: Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( 1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. Ä) in einem Heim oder in erner sonstigen Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist.
Sie als Angehörige haben keine Einsicht, Auskunft über Arzt, Gesundheitszustand, Blutwerte etc. – Sie dürfen nichts wissen aber sie müssen pflegen.
Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- LV: Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen.
Sie haben als Angehörige nichts zu entscheiden ob der Betroffene in ein Heim kommt oder nicht.
- LV: Sie darf einen neuen Wohnraummietvertrag abschließen und Kündigen.
- LV: Sie darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen.
Behörden
- LV: Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.
Das kann folgende Konsequenzen haben:
Wer pflegt, kann ohne Vorsorgevollmacht keinen Pflegegrad beantragen.
Versucht man den Vollmachtnehmer rechtlich anzugreifen, kann der Bevollmächtigte gleichzeitig im Namen des Angehörigen ebenfalls Einspruch einlegen.
Genauso wird mit Besuchsverboten umgegangen, diese werden immer im Namen des Betroffenen ausgesprochen.
Ein Beispiel: ‚Die Eltern wollen mit ihren Kindern nichts mehr zu tun haben‘ usw.
Vermögenssorge
- LV: Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich
Sie dürfen über Vermögenswerte, Bankkonten etc. nichts erfahren
Der Vollmachtnehmer, Betreuer etc. darf Haus, Grundstücke, Vermögen ohne irgendwelche Angehörige zu fragen verkaufen.
Mittlerweile ist es üblich, wenn Vermögen verkauft wird, dass dies über die Betreuer geschieht. Die nächsten Angehörigen haben nichts zu melden.
– LV: über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen
– LV: Zahlungen und Wertgegenstände annehmen
– LV: Verbindlichkeiten eingehen
– LV: Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.
– LV: Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist.
– LV: Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können
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Im Original Formular stehen hier Hinweise zu den Themen Immobiliengeschäfte, Handelsgewerbe, Verbraucherdarlehen und Bankangelegenheiten bzw. -Vollmachten. Details entnehmen Sie dem Original Formular.
5. Post und Fernmeldeverkehr
- LV: Sie darf die für mich bestimmte Post – auch mit dem Service „eigenhändig“ – entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie dar alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben.
Postumleitung – eine sehr wirkungsvolle Art, den alten Menschen den Überblick zu nehmen.
Durch eine Postumleitung kann passieren, dass der betroffene Angehörige, vor allem bei zunehmender Demenz, keine Einblicke in seine finanziellen Angelegenheiten mehr hat und gar nicht mehr weiß, was er eigentlich besitzt.
Der Angehörige wird täglich mit Besuchen und Telefonaten bei Laune gehalten.
6. Vertretung vor Gericht
- LV: Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen.
Wenn man bei der Betreuungsstelle, bei der AOK usw. anfragt über die Auskunft, ob es eine Pflegestufe gibt oder nicht, darf einem keiner etwas sagen.
So können unter Umständen auch notariell getroffene frühere Regelungen (z.B. Hofübergabeverträge) durch die Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden.
Die Pflege bleibt bei dem pflegenden Angehörigen, die Entscheidungen und Finanzen hat der bevollmächtigte Angehörige in der Hand
7. Untervollmacht
- LV: Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen.
Geltung über den Tod hinaus
- LV: Ich will, dass die Vollmacht über den Tod hinaus bis zum Wiederruf durch die Erben fortgilt.
8. Betreuungsverfügung
- LV: Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.
Betreuungsverfügung – es gibt nicht die Möglichkeit, dem Bevollmächtigten irgendwie die Vollmacht zu nehmen. Auch ein Antrag auf Kontrollbetreuung beim Amtsgericht läuft ins Leere.
Meistens ist es so, die gesetzlich bestellten Betreuer sitzen im gleichen Boot wie die Amtsrichter und Behörden.
10. Weitere Regelungen
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Im Original Formular stehen dann hier die Unterschriften von Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber.